Bei Steuererklärung Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unterscheiden
BERLIN. Bis zum 2. August 2021 muss die Steuererklärung 2020 beim Finanzamt vorliegen. Zeit, die Unterlagen zusammenzustellen. Dabei sollten Eigentümer von Wohnimmobilien die Abgrenzung zwischen Handw...